Deutschland erwägt Ausweitung der biometrischen Überwachung, Datenschutzbedenken steigen
Das deutsche Bundeskabinett prüft eine Gesetzgebung, die es Strafverfolgungsbehörden erlauben würde, automatisierte biometrische Bildabgleiche mit öffentlich zugänglichen Internetdaten durchzuführen. Dieser Vorschlag hat eine Welle der Kritik von Datenschutzbefürwortern ausgelöst, die die Schaffung eines Massenüberwachungsstaates befürchten.
Deutschlands Vorstoß zur Ausweitung biometrischer Überwachungsfähigkeiten stößt auf starken Widerstand.
### Details des Gesetzesentwurfs
Die vorgeschlagenen Gesetze würden es der deutschen Polizei ermöglichen, ein Gesichtsbild hochzuladen und automatisch im Internet nach übereinstimmenden Bildern zu suchen. Derzeit müssen Beamte soziale Netzwerke und andere Online-Plattformen manuell durchsuchen, um Fotos von Kriminellen zu finden. Die Entwürfe der Verordnungen sind in einer Reihe von Entwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz detailliert aufgeführt.
Die deutsche Regierung verteidigt den Schritt und erklärt, dass die Gesetze keine staatlich kontrollierte Datenbank mit unbegrenzt gespeicherten Bildern schaffen würden. Sie versichern auch, dass keine Echtzeit-Überwachungsbilder von öffentlichen Kameras einbezogen werden.
### Opposition der Zivilgesellschaft
Eine Koalition von über einem Dutzend zivilgesellschaftlicher Organisationen hat starken Widerstand geäußert und warnt, dass die Gesetzgebung digitale Fangnetze und Massenüberwachung ermöglichen würde. In einer gemeinsamen Erklärung argumentierte die Koalition, dass die Vorschläge grundlegende verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Rechte verletzen.
„Wir lehnen diese Bestimmungen aus Gründen der grundlegenden verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Rechte ab – insbesondere im Kontext sowohl des Strafverfahrensrechts als auch des präventiven Polizeirechts“, erklärte die Koalition.
Einige Gesetzgeber lehnen die Gesetzgebung ebenfalls ab. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, sagte dem deutschen Nachrichtenportal Heise, dass er glaubt, die Gesetze seien gefährlich und verletzten die Privatsphäre von „potenziell jedem, einschließlich völlig unschuldiger Bürger“.
### **noyb** verklagt Hamburger Datenschutzbehörde wegen **PimEyes**-Untätigkeit
Zusätzlich zu den Datenschutzbedenken hat die Datenschutzgruppe **none of your business (noyb)** Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde (DPA) eingereicht. Die Klage behauptet, dass die DPA die europäischen Gesetze gegen die Gesichtserkennungs-Suchmaschine **PimEyes** nicht durchsetzt, und argumentiert, dass die Hamburger DPA bereits entschieden hat, dass **PimEyes** illegal gehandelt hat, aber dennoch nichts unternommen hat, da **PimEyes** in Dubai ansässig ist.
„Die ungezügelte Verbreitung von Gesichtserkennungstools wie **PimEyes** ist für die Privatsphäre katastrophal: Stalking und Massenüberwachung von Millionen von Menschen können in Sekundenschnelle durchgeführt werden“, sagte Max Schrems, Gründer und Vorsitzender von **noyb**.
„**PimEyes** hat Milliarden von biometrischen Daten von unschuldigen Menschen ohne deren Wissen gesammelt und stellt diese Daten jedem zur Verfügung. Diese Massenüberwachung von Privatpersonen ist eindeutig rechtswidrig – und die Hamburger Behörde sieht das auch so.“

