EU AI Act: Verbot von Nudification-Tools genehmigt, Umsetzung wegen Bedenken der Industrie verschoben
Europäische Gesetzgeber haben eine vorläufige Einigung über den wegweisenden EU AI Act erzielt, der KI-„Nudification“-Tools verbietet und die Umsetzung wichtiger Bestimmungen erheblich verzögert. Die Vereinbarung zielt darauf ab, Bedenken der Industrie hinsichtlich der Belastung durch das Gesetz auszuräumen, aber Kritiker argumentieren, dass sie nicht weit genug geht.
Europäische Gesetzgeber haben sich vorläufig darauf geeinigt, KI-„Nudification“-Tools zu verbieten und gleichzeitig die Umsetzung wichtiger Bestimmungen des wegweisenden **AI Act** der EU erheblich zu verzögern. Diese Vereinbarung, die noch auf die formelle Zustimmung der EU-Länder und des Europäischen Parlaments wartet (erwartet bis August), spiegelt einen Kompromiss zwischen regulatorischem Ehrgeiz und Bedenken der Industrie wider.
### Verzögerte Umsetzung
Angesichts von Beschwerden, dass das ursprüngliche Gesetz übermäßig belastend sei und den Wettbewerb behindern würde, haben die Gesetzgeber versucht, die Gesetzgebung zu vereinfachen. Die vorläufige Vereinbarung verschiebt die Durchsetzung von Regeln für „hochriskante“ KI-Tools – insbesondere solche, die Biometrie betreffen und in den Bereichen Beschäftigung, Strafverfolgung und kritische Infrastruktur eingesetzt werden – auf Dezember 2027. Die ursprüngliche Umsetzung war für August 2024 geplant.
Die überarbeitete Gesetzgebung erlaubt auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zur „Erkennung und Korrektur von Verzerrungen“ und verengt den Kreis der Unternehmen, die dem AI Act unterliegen, wobei KMU-Unternehmen Ausnahmen gewährt werden.
### Nudification-Verbot
Eine Schlüsselbestimmung der Vereinbarung ist das Verbot von KI, die ohne Zustimmung sexuell explizite Bilder von Personen generiert. Diese Maßnahme gewann an Dynamik, nachdem **Elon Musks** **Grok**-Chatbot Berichten zufolge im Dezember Millionen von nudifizierten Bildern ahnungsloser Opfer veröffentlicht hatte. Das Verbot soll am 2. Dezember in Kraft treten.
### Perspektiven der Gesetzgeber
Der Parlamentarier **Michael McNamara**, der einen wichtigen Ausschuss vertritt, erklärte, dass die Vereinbarung den Gesetzgebern „die Werkzeuge an die Hand gibt, um zu handeln, wenn Anbieter KI-Systeme nicht angehen, die Grundrechte oder die menschliche Würde beeinträchtigen.“ **Arba Kokalari** vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Parlaments fügte hinzu, dass die Vereinbarung die KI-Regeln „praktikabler macht, Überschneidungen beseitigt und die Anforderungen für Hochrisikobereiche pausiert“, und betonte die Notwendigkeit, Innovationen zu fördern und die KI-Entwicklung in Europa zu unterstützen.
### Reaktion der Industrie
Die **Computer and Communications Industry Association (CCIA)** räumte zwar positive Aspekte der Vereinbarung ein, erklärte jedoch, dass sie „zu kurz greift“. In einer Pressemitteilung hob die CCIA die verpasste Gelegenheit hervor, wichtige Bereiche zu vereinfachen, einschließlich der Anforderung, dass KI-Systeme, die als „nicht hochriskant“ eingestuft werden, in einer EU-Datenbank registriert werden müssen.

