EU wirft Meta vor, Minderjährige auf Facebook und Instagram nicht ausreichend zu schützen
Die Europäische Kommission hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, beschuldigt, gegen den Digital Services Act (DSA) zu verstoßen, indem sie Kinder unter 13 Jahren den Zugang zu ihren Plattformen nicht verhindert. Die EU behauptet, Meta tue nicht genug, um das Alter der Nutzer zu überprüfen oder Minderjährige zu entfernen, was zu erheblichen Bußgeldern führen könnte.
Die **Europäische Kommission** hat ein Verfahren gegen **Meta** eingeleitet und Verstöße gegen den Digital Services Act (**DSA**) im Hinblick auf den Schutz von Kindern unter 13 Jahren auf **Facebook** und **Instagram** vorgeworfen. Kern des Problems ist Metas angebliche Nichteinhaltung der sorgfältigen Identifizierung, Bewertung und Minderung der Risiken, die mit dem Zugang Minderjähriger zu seinen Diensten verbunden sind.
### Mangelnde Altersverifizierung
Obwohl die Nutzungsbedingungen von **Meta** ein Mindestalter von 13 Jahren für den Plattformzugang vorschreiben, verlässt sich das Unternehmen hauptsächlich auf Selbsterklärungen ohne robuste Durchsetzungsmechanismen. Dieser Ansatz ermöglicht es laut Kommission Kindern, Altersbeschränkungen durch Angabe falscher Geburtsdaten leicht zu umgehen.
### Unzureichende Entfernung von Minderjährigen
Die **Europäische Kommission** argumentiert weiter, dass **Meta** Minderjährige, die bereits Zugang zu **Instagram** und **Facebook** haben, nicht ausreichend identifiziert und entfernt. Dieser Mangel an proaktiven Maßnahmen gibt Anlass zur Sorge über den potenziellen Schaden, den diese Plattformen jüngeren, schutzbedürftigeren Nutzern zufügen könnten.
### Mögliche Strafen
**Meta** hat nun die Möglichkeit, auf diese vorläufigen Feststellungen zu reagieren. Sollte die **Europäische Kommission** jedoch letztendlich zu dem Schluss kommen, dass **Meta** gegen den **DSA** verstoßen hat, könnte das Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern von bis zu 6 % seines Jahresumsatzes aus Kerngeschäftsaktivitäten belegt werden. Die Kommission hat auch die Befugnis, periodische Strafen zu verhängen, um die Einhaltung des **DSA** durchzusetzen.
### Widersprüchliche Beweise
Die **Europäische Kommission** behauptet, dass Metas Antworten auf Anfragen im Widerspruch zu erheblichen Beweisen stehen, die darauf hindeuten, dass ein signifikanter Prozentsatz (10-12 %) der Kinder unter 13 Jahren innerhalb der Europäischen Union aktiv **Instagram** oder **Facebook** nutzt.
### Erforderliche Überarbeitung
Die **Europäische Kommission** fordert von **Meta** eine umfassende Überarbeitung seiner Risikobewertungsverfahren im Hinblick auf die Auswirkungen seiner Plattformen auf Kinder. Dies beinhaltet die Implementierung wirksamerer Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs Minderjähriger und zur Verbesserung der Identifizierung und Entfernung bestehender Minderjährigenkonten. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass Altersverifizierungsmaßnahmen, wie sie in den **DSA**-Richtlinien dargelegt sind, eine praktikable Lösung darstellen könnten.
### Laufende Ermittlungen
Zusätzlich zu dieser spezifischen Untersuchung führt die **Europäische Kommission** eine laufende Untersuchung zur Einhaltung der **DSA**-Designanforderungen durch **Meta** durch, die darauf abzielen, Sucht zu verhindern und die psychische Gesundheit aller Nutzer zu schützen.
### Breiterer Trend bei Social-Media-Beschränkungen
Diese Maßnahme gegen **Meta** steht im Einklang mit einem wachsenden Trend zu strengeren Vorschriften für die Nutzung von sozialen Medien durch Minderjährige in ganz Europa. So stimmte der französische Senat kürzlich für ein Verbot von Social-Media-Plattformen für Kinder unter 15 Jahren, und ähnliche Maßnahmen werden in Spanien, den Niederlanden, im Vereinigten Königreich und in Norwegen erwogen oder umgesetzt.

