Forbes zahlt 10 Millionen Dollar im Rahmen eines Vergleichs wegen der Nutzung von Trackern
**Forbes Media** hat einer vorläufigen Einigung über 10 Millionen Dollar zugestimmt, um eine Sammelklage beizulegen, in der dem Unternehmen vorgeworfen wird, Nutzer ohne deren Zustimmung im Internet verfolgt zu haben. Die Klage behauptete Verstöße gegen kalifornische Datenschutzgesetze durch die Nutzung von Trackern, die von **LinkedIn** und **Microsoft** entwickelt wurden.
## **Forbes** einigt sich im Rechtsstreit um Datenschutz und Nutzerverfolgung
**Forbes Media** hat eine vorläufige Einigung erzielt, um eine Sammelklage mit einer Zahlung von 10 Millionen Dollar und einer Überarbeitung seiner Geschäftspraktiken beizulegen. Die Kläger in dem Fall behaupteten, dass die Website von **Forbes** Nutzer im Internet verfolgt habe, ohne die entsprechende Zustimmung einzuholen, und damit gegen kalifornische Datenschutzgesetze verstoßen habe.
### Details des Vergleichs
Die am Donnerstag veröffentlichte vorläufige Vergleichsvereinbarung sieht vor, dass **Forbes** den Nutzern "größere Hinweise" bezüglich der Nutzung von Trackern geben wird. Darüber hinaus wird das Unternehmen Website-Änderungen implementieren, um Einwohnern Kaliforniens mehr Kontrolle über ihre Datenerfassungs- und Weitergabepräferenzen zu geben.
Ein wichtiger Bestandteil des Vergleichs ist die Änderung der Website-Texte, um die Datenerfassungspraktiken klar zu kommunizieren, insbesondere für Nutzer mit Wohnsitz in Kalifornien.
### Vorwürfe von Datenschutzverletzungen
Die Kläger behaupteten, dass **Forbes** gegen den "Invasion of Privacy Act" und das "Unfair Competition Law" Kaliforniens verstoßen habe. Die Klage zielte insbesondere auf die Verwendung von Pen-Register- und Trap-and-Trace-Geräten ab, um eindeutige IP-Adressen und andere Identifikatoren von Website-Besuchern zu sammeln.
Laut den Klägern wurden die auf der **Forbes**-Website eingesetzten Tracker von **LinkedIn** und **Microsoft** entwickelt. Diese Tracker sollen die eindeutigen Identifikatoren der Nutzer gesammelt und an diese Unternehmen sowie andere Dritte übermittelt haben. Diese Daten seien dann angeblich in "große Datenbanken eingespeist worden, um Informationen über die Browsing- und Einkaufsverhalten spezifischer Nutzer im Internet zusammenzustellen und zu nutzen", wie es in der vorläufigen Vergleichsvereinbarung heißt.
### Entschädigung für Kläger
Im Rahmen der Vereinbarung wird geschätzt, dass einzelne Kläger zwischen 32 und 189 Dollar erhalten werden. Der endgültige Betrag hängt von der Gesamtzahl der berechtigten Anspruchsteller ab.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat **Forbes Media** keine offizielle Stellungnahme zu dem Vergleich abgegeben.