LAPD-Daten nach Hack im Büro des Stadtanwalts offengelegt
Das **Los Angeles Police Department (LAPD)** gab bekannt, dass Hacker ein digitales Speichersystem des Büros des Stadtanwalts von Los Angeles kompromittiert haben. Das kompromittierte System enthielt sensible Polizeidokumente im Zusammenhang mit zuvor abgeschlossenen Zivilprozessen, was Bedenken hinsichtlich der Offenlegung vertraulicher Informationen aufwirft.
Das **Los Angeles Police Department** gab am Dienstag bekannt, dass Hacker erfolgreich auf ein digitales Speichersystem zugegriffen haben, das vom Büro des Stadtanwalts von Los Angeles unterhalten wird. Der Einbruch legte sensible Polizeidokumente offen und löste Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit aus.
### Umfang des Einbruchs
Die kompromittierten Daten umfassen Materialien, die im Rahmen der Offenlegung aus zuvor abgeschlossenen oder beigelegten Zivilprozessen des **LAPD** übergeben wurden. Laut einer Pressemitteilung des **LAPD** drangen die Hacker *nicht* direkt in **LAPD**-Systeme oder -Netzwerke ein.
"Wir nehmen diesen Vorfall sehr ernst und arbeiten mit dem Büro des Stadtanwalts von LA zusammen, um Zugang zu den betroffenen Dateien zu erhalten und den vollen Umfang des Datenbruchs zu verstehen", heißt es in der Pressemitteilung. "Das LAPD verpflichtet sich zum Schutz seiner sensiblen Personal- und Ermittlungsinformationen."
### Offenlegung sensibler Daten
Nach kalifornischem Recht gelten Polizeiakten im Allgemeinen als vertraulich, was diesen Einbruch besonders besorgniserregend macht. Das Büro des Stadtanwalts von Los Angeles hat sich zu dem Vorfall noch nicht offiziell geäußert.
Die LA Times berichtet, dass Social-Media-Posts, die angeblich Informationen über das gestohlene Material enthielten, darauf hindeuten, dass 7,7 Terabyte Daten zum Download zur Verfügung standen, darunter über 337.000 Dateien. Diese Posts, von denen einige inzwischen entfernt wurden, legen nahe, dass die gestohlenen Materialien Aufzeichnungen enthielten, die Zeugennamen, medizinische Informationen, nicht geschwärzte Strafanzeigen und Ermittlungsakten umfassten.