Oberster Gerichtshof schränkt Haftung von ISPs bei Urheberrechtsverletzungen ein: Ein Sieg für Innovation
Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem wegweisenden Urheberrechtsfall zugunsten von Internetdienstanbietern (ISPs) entschieden und deren Haftung für die rechtsverletzenden Aktivitäten von Nutzern begrenzt. Die Entscheidung in *Cox v. Sony* lehnt eine weitreichende Theorie der sekundären Urheberrechtshaftung ab und schützt ISPs vor massiven Schadensersatzforderungen allein für die Bereitstellung von Internetzugang.
Das Urteil ist ein bedeutender Sieg für ISPs und Technologieunternehmen, da es die erstickende Wirkung einer übermäßigen Überwachung von Nutzeraktivitäten verhindert und die Innovation fördert.
### Hintergrund
Der Fall *Cox v. Sony* drehte sich darum, ob **Cox Communications**, ein Internetanbieter, für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden konnte, die von seinen Nutzern begangen wurden. Der Fourth Circuit Court hatte zuvor ein Urteil über eine Milliarde Dollar gegen Cox bestätigt. Die **Electronic Frontier Foundation (EFF)** reichte ein Amicus-Curiae-Schreiben ein, in dem sie den Obersten Gerichtshof aufforderte, diese weitreichende Theorie der sekundären Urheberrechtshaftung abzulehnen.
### Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung des Fourth Circuit auf. Richter Thomas, der im Namen der Mehrheit schrieb, stellte klar, dass die Beihilfehaftung auf Situationen beschränkt ist, in denen ein Beklagter aktiv zur Verletzung anstiftet oder ein Produkt/eine Dienstleistung anbietet, die speziell für die Verletzung bestimmt ist.
Dieser Rahmen stimmt mit dem Argument der EFF überein und zieht Parallelen zum Patentrecht, wo eine Haftung für die aktive Anstiftung zur Verletzung oder die Verbreitung eines Produkts ohne wesentliche nichtverletzende Nutzung anerkannt wird. Das Gericht betonte, dass bloße Kenntnis möglicher Verletzungen durch Kunden nicht ausreicht, um haftbar zu sein. Urheberrechtsinhaber müssen nachweisen, dass der Anbieter beabsichtigte, dass sein Dienst zur Verletzung genutzt wird, entweder durch aktive Anstiftung oder durch die Gestaltung des Dienstes speziell für rechtswidrige Zwecke.
### Auswirkungen für ISPs und Technologieunternehmen
Das Gericht stellte klar, dass die Bereitstellung einer allgemeinen Internetkonnektivität, die für wesentliche rechtmäßige Nutzungen geeignet ist, nicht als Beihilfe zur Verletzung behandelt werden kann. Das Gericht lehnte die breitere Regel des Fourth Circuit ab, dass die Bereitstellung eines Dienstes in dem Wissen, dass er zur Verletzung *verwendet werden könnte*, für die Haftung ausreicht.
Diese Entscheidung verhindert weitreichende Theorien der sekundären Haftung, die Innovationen ersticken, kleinere Technologieunternehmen bedrohen und die Entwicklung von Allzweckwerkzeugen untergraben könnten, die für die freie Meinungsäußerung, Kreativität, Bildung und den Zugang zu Informationen unerlässlich sind.
### Haltung der EFF
Die EFF begrüßte die Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs und bekräftigte ihr Engagement für die Verteidigung der Fähigkeit der Öffentlichkeit, neue Technologien zu entwickeln, zu nutzen und damit zu innovieren. Das Urteil stellt sicher, dass ISPs nicht unangemessen mit der Überwachung von Nutzeraktivitäten belastet werden, sodass sie sich auf die Bereitstellung wesentlicher Internetdienste konzentrieren können, ohne die Angst vor lähmenden Urheberrechtsklagen.
[Link zu unserem Amicus-Curiae-Schreiben](https://www.eff.org/document/us-s-ct-cox-v-sony-eff-et-al-amicus-brief)
[Link zur Stellungnahme](https://www.supremecourt.gov/opinions/25pdf/24-171_bq7d.pdf)